Die Jahreskarten werden mit hinterlegtem Lichtbild auf den Namen ausgestellt und sind nicht übertragbar. Als Erwachsene gelten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Jahreskarten werden mit hinterlegtem Lichtbild auf den Namen ausgestellt und sind nicht übertragbar. Die Ermäßigung ist gültig für Jugendliche, Schüler (einschließlich Berufsschülern), Studenten (mit Ausweis) ab Vollendung des 18. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistende und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % und Bönnigheimer Arbeitslose. Der Nachweis muss bei erstmaligem Eintritt in das Mineralfreibad vorgelegt werden.
Die Jahreskarten werden mit hinterlegtem Lichtbild auf den Namen ausgestellt und sind nicht übertragbar. Als Erwachsene gelten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendlich zählt ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Nachweis muss bei erstmaligem Eintritt in das Mineralfreibad vorgelegt werden.
Die Jahreskarten werden mit hinterlegtem Lichtbild auf den Namen ausgestellt und sind nicht übertragbar. Als Erwachsene gelten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendlich zählt ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Nachweis muss bei erstmaligem Eintritt in das Mineralfreibad vorgelegt werden.